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   OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92   

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https://dejure.org/1992,2987
OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92 (https://dejure.org/1992,2987)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.12.1992 - 13 U 160/92 (https://dejure.org/1992,2987)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 13 U 160/92 (https://dejure.org/1992,2987)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    KONKURS ANFECHTUNG LOHNSTEUERZAHLUNG VERGLEICH

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    KO §§ 30, 37; ESTG §§ 38, 41 A, 42 D, 43; VGLO § 107
    KONKURS ANFECHTUNG LOHNSTEUERZAHLUNG VERGLEICH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 38; EStG §§ 41a, 42d; KO §§ 30, 43
    Abführung einbehaltener Lohnsteuer durch den Vergleichsverwalter kann vom Konkursverwalter angefochten werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung von vor der Konkurseröffnung geleisteten Lohnsteuerzahlungen durch den Konkursverwalter nach § 30 Nr. 1 und 2 Konkursordnung (KO); Einordnung des Anspruches des Finanzamtes auf Abführung der Lohnsteuer als Anspruch auf ein aussonderungsfähiges Treugut; Zahlung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 928
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 147/91

    Erfüllungsanfechtung durch Konkursverwalter bei früherer Zustimmung als Sequester

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    Die Rechtshandlungen der Gemeinschuldnerin mit Zustimmung des Klägers in Form der Lohnsteuerzahlungen führten auch - jedenfalls soweit die Tilgung der Haftungsforderung des beklagten Landes nach § 42 d ESTG betroffen ist - zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil durch die Vermögensverschiebung die Konkursmasse verkürzt und die Befriedigung der Ansprüche in ihrer Gesamtheit geschmälert worden ist (vgl. BGHZ 86, 349, 354 f.; BGH ZIP 1992, 1008, 1010 m.w.N.).

    Daß auch Rechtshandlungen, die einem Massegläubiger gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO Sicherung oder Befriedigung gewähren, unter den Voraussetzungen des § 30 Nr. 1, 2. Alt. KO anfechtbar sind, entspricht mittlerweile gefestigter höchst-richterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 1981, 132; ZIP 1992, 1008, 1010, jeweils m.w.N.).

    Daß möglicherweise nach dem eigenen Sachvortrag des Klägers bestrittene, nur im Klagewege eventuell zu realisierende Forderungen von ca. 2.200.000,00 DM existieren, hat bei der Frage der Prüfung einer ausreichenden Aktivmasse jedenfalls im Anfech-tungsprozeß außer Betracht zu bleiben, da dies zu einer unzumutbaren Erschwerung der Anfechtung und Verzögerung des Verteilungsverfahrens führen würde (vgl. BGH ZIP 1992, 1008, 1010 m.w.N.).

  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 255/91

    Entstehung von Gläubigerrechten währen der Sequestration - Nichtigkeits- und

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß der Konkursverwalter Rechtshandlungen, die er als Sequester vorgenommen hat, grundsätzlich anfechten kann unabhängig davon, ob sie erforderlich waren, um den Betrieb des Gemeinschuldners vorläufig fortzuführen (vgl. zuletzt BGH ZIP 1992, 1005 bzw. 1008, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1983 - VIII ZR 254/81

    Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    Die Rechtshandlungen der Gemeinschuldnerin mit Zustimmung des Klägers in Form der Lohnsteuerzahlungen führten auch - jedenfalls soweit die Tilgung der Haftungsforderung des beklagten Landes nach § 42 d ESTG betroffen ist - zu einer Gläubigerbenachteiligung, weil durch die Vermögensverschiebung die Konkursmasse verkürzt und die Befriedigung der Ansprüche in ihrer Gesamtheit geschmälert worden ist (vgl. BGHZ 86, 349, 354 f.; BGH ZIP 1992, 1008, 1010 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70

    Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    Ohne die Begleichung der Lohnsteuerforderung des beklagten Landes hätte sich nämlich die Befriedigung vorrangiger "Konkursgläubiger" im Sinne von § 30 KO günstiger gestaltet, unabhängig davon, daß hier ein Fall sogenannter kongruenter Deckung vorlag, weil das Finanzamt als Gläubiger einen Anspruch auf Befriedigung seiner Forderung auf Lohnsteuerzahlung nach § 42 d EStG hatte (vgl. BGHZ 58, 108; 59, 234).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 327/79

    Anfechtbarkeit der Befriedigung von Masseschulden neuen Rechts

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    Daß auch Rechtshandlungen, die einem Massegläubiger gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 3 KO Sicherung oder Befriedigung gewähren, unter den Voraussetzungen des § 30 Nr. 1, 2. Alt. KO anfechtbar sind, entspricht mittlerweile gefestigter höchst-richterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH ZIP 1981, 132; ZIP 1992, 1008, 1010, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1975 - VIII R 202/71

    Konkursverfahren - Steuerforderungen - Betagung - Unverzinslichkeit - Abgezinster

    Auszug aus OLG Köln, 16.12.1992 - 13 U 160/92
    (vgl. zum Meinungsstand Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 10. Aufl., § 58 Rdnr. 9 a m.w.N.; BFH DB 1975, 2307).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 89/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung;

    Entsprechendes hat der Senat bereits für die vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnanteile der Arbeitnehmer angenommen, die zunächst nicht, sondern erst in der kritischen Zeit an das Finanzamt abgeführt wurden (Beschl. v. 18. November 1993 - IX ZR 20/93 - zu OLG Köln NJW-RR 1993, 928, 929; ebenso OLG Schleswig ZInsO 2003, 129, 130 und 187 f).
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